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Ratgeber

Pflegegrad, Entlastungsbetrag, Entlastungsbudget und die Haushaltshilfe über die Krankenkasse — die wichtigsten Themen, kurz und verständlich erklärt.

Was hier steht

7 Artikel

Die Pflegeversicherung hält Geld bereit, das jedes Jahr liegen bleibt — nicht weil niemand es bräuchte, sondern weil niemand davon weiß. Hier stehen die Leistungen, nach denen bei uns am häufigsten gefragt wird: was sie sind, wofür sie gelten, wie du an sie kommst.

Jeder Artikel nennt seine Fundstelle im Gesetz und den Stand, auf den er sich bezieht. Verbindlich ist immer die Auskunft deiner Pflege- oder Krankenkasse — wir erklären, was es gibt, und entscheiden nichts für dich. Wenn du wissen willst, was in deinem Fall zusammenkommt: Ruf an oder lass dich zurückrufen.

Die Artikel — sortiert danach, wer zahlt

Das ist die Unterscheidung, an der die meisten Anrufe hängen: Pflegekasse und Krankenkasse sind zwei verschiedene Töpfe mit zwei verschiedenen Gesetzbüchern. Wer im falschen Topf sucht, bekommt eine Absage — obwohl ihm die Leistung aus dem anderen zusteht.

Leistungen nach dem SGB XI

Alles, was am Pflegegrad hängt. Die ersten drei bauen aufeinander auf — wer ganz am Anfang steht, liest sie in dieser Reihenfolge. Der vierte erklärt, was du für das Geld bekommst.

5 Minuten

Pflegegrad und Pflegeleistungen 2026

Wie die Begutachtung abläuft, woraus die Punkte entstehen und welche Leistung an welchem Grad hängt. Der Anfang von allem.

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6 Minuten

Entlastungsbetrag 2026

131 € im Monat, ab Pflegegrad 1: wofür sie gelten, wie du sie abrufst und wann sie verfallen. Die Leistung, die am häufigsten liegen bleibt.

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7 Minuten

Entlastungsbudget 2026

3.539 € im Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, ab Pflegegrad 2 — seit Juli 2025 aus einem gemeinsamen Topf.

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10 Minuten

Angebote zur Unterstützung im Alltag (AzUA) in Niedersachsen

Die Leistung, die hinter dem Geld steht: Was ein anerkanntes Angebot in Niedersachsen leisten darf, wo die Grenze zur Pflege verläuft — und warum die Anerkennung darüber entscheidet, ob die Kasse zahlt.

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Leistungen nach dem SGB V

Ohne Pflegegrad, dafür mit ärztlicher Bescheinigung — für die Wochen nach einer Operation, im Krankenhaus oder rund um eine Geburt.

6 Minuten

Haushaltshilfe nach SGB V 2026

Wann die Krankenkasse zahlt, wie der Antrag läuft, was auf die ärztliche Bescheinigung gehört — und welche Frist die Kasse einhalten muss.

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Geplant, aber noch nicht in Kraft

Getrennt von allem anderen, damit klar bleibt, was ein Anspruch ist und was eine Absicht.

4 Minuten

Pflegeneuordnung: was sich ändern soll

Was heute gilt, was geplant ist, und woran du erkennst, ob eine Zahl aus einer Zeitung schon zählt.

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Lieber einmal fragen als lange lesen?

Ruf an. Wir sagen dir, welche Leistung in deinem Fall in Frage kommt und ob wir in deinem Ort gerade jemanden frei haben. Das Gespräch kostet nichts und verpflichtet zu nichts.

Oder wir melden uns bei dir

Name und eine Nummer reichen.

Wie sollen wir dich erreichen?

Ein, zwei Sätze genügen — zum Beispiel „Begleitung zum Einkauf für meine Mutter“. Diagnosen, Krankengeschichte oder Namen weiterer Personen brauchen wir hier nicht; das besprechen wir im Gespräch.

Wir speichern nur, was hier steht, und melden uns am nächsten Arbeitstag (Montag bis Freitag). Was mit deinen Angaben passiert