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Pflegegrad und Pflegeleistungen 2026

Wie die Begutachtung abläuft, woraus die Punkte entstehen und welche Leistung an welchem Grad hängt.

Lesedauer

5 Minuten

Stand August 2026.

Ohne Pflegegrad bleibt fast alles verschlossen

Fast jede Leistung der Pflegeversicherung hängt an einer einzigen Voraussetzung: Es muss ein Pflegegrad festgestellt sein. Das Geld ist da, es liegt bei der Pflegekasse, und es wird nicht von allein ausgezahlt — jemand muss es beantragen. Dieser Artikel erklärt, wie der Pflegegrad zustande kommt, was daran hängt und wie du ihn beantragst.

Was er nicht ersetzt: eine Beratung. Welcher Grad in deinem Fall herauskommt, entscheidet der Medizinische Dienst nach einem Termin bei dir zuhause — nicht wir und nicht dieser Text.

Pflegegrad § 15 SGB XI · fünf Stufen · seit 2017

Ein Maß dafür, wie selbständig jemand seinen Alltag noch bewältigt. Nicht dafür, wie krank er ist und nicht dafür, wie viele Stunden Hilfe er bekommt.

Das ist der Unterschied zu den alten Pflegestufen, und er ist der Grund, warum seit 2017 auch Menschen mit Demenz einen Grad bekommen, die vorher leer ausgingen: Wer körperlich noch alles kann, den Herd aber nicht mehr ausschaltet, ist in seinem Alltag genauso unselbständig.

Ein Pflegegrad wird nicht rückwirkend gutgeschrieben, sondern gilt ab dem Monat, in dem der Antrag bei der Kasse eingegangen ist. Das ist die eine Sache, die eilt — der Rest hat Zeit.

Fünf Grade, eine Punktzahl

Aus der Begutachtung entsteht eine Zahl zwischen 0 und 100. Wo sie liegt, entscheidet über den Grad — die Schwellen stehen in § 15 SGB XI und sind für alle Kassen gleich.

5

Pflegegrade gibt es

100

Punkte sind höchstens erreichbar

25

Arbeitstage hat die Kasse für den Bescheid

Punkte aus der Begutachtung

  • Pflegegrad 1 geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit ab 12,5
  • Pflegegrad 2 erhebliche Beeinträchtigung ab 27
  • Pflegegrad 3 schwere Beeinträchtigung ab 47,5
  • Pflegegrad 4 schwerste Beeinträchtigung ab 70
  • Pflegegrad 5 schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Versorgung ab 90

Stand August 2026 · § 15 SGB XI. Die Schwellen gelten bundesweit; die Punktzahl selbst stellt der Medizinische Dienst fest.

Pflegegrad 1 ist die kleinste Stufe und wird oft übersehen. Er bringt weniger als die anderen — aber er bringt den Entlastungsbetrag, und der ist genau das, womit ein Dienst wie unserer bezahlt wird.

Woraus die Punkte entstehen

Der Medizinische Dienst geht sechs Bereiche durch (§ 14 SGB XI). In jedem wird nicht gefragt, was jemand hat, sondern was er noch selbst kann. Die Bereiche zählen unterschiedlich schwer; die Selbstversorgung wiegt am meisten.

Mobilität

Aufstehen, sich im Wohnbereich bewegen, Treppen steigen, die Position im Bett wechseln.

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Sich örtlich und zeitlich zurechtfinden, Menschen erkennen, Gespräche führen, Entscheidungen treffen.

Verhalten und psychische Lage

Nächtliche Unruhe, Ängste, Abwehr gegen Hilfe. Der Bereich, den Angehörige beim Termin am häufigsten kleinreden.

Selbstversorgung

Waschen, anziehen, essen, trinken, Toilettengang. Der Bereich mit dem größten Gewicht.

Umgang mit Krankheit und Therapie

Medikamente, Verbände, Messungen, Arzttermine — und ob das jemand allein einhält.

Alltag und soziale Kontakte

Den Tag einteilen, sich beschäftigen, mit anderen in Kontakt bleiben. Genau der Bereich, an dem wir mit dir arbeiten.

So beantragst du ihn

Der Antrag ist der einfachste Teil und wird trotzdem am längsten aufgeschoben. Er ist formlos — ein Anruf bei der Pflegekasse reicht, und das Datum dieses Anrufs zählt.

Bei der Pflegekasse anrufen

Die Pflegekasse sitzt bei der Krankenkasse — dieselbe Nummer, dieselbe Adresse. Ein Satz genügt: „Ich beantrage Leistungen aus der Pflegeversicherung.“ Die Formulare kommen danach von selbst.

Zwei Wochen mitschreiben

Was an einem gewöhnlichen Tag an Hilfe nötig ist, mit Uhrzeit. Auch die Nächte. Ohne diese Notizen erzählt beim Termin jeder aus dem Gedächtnis — und im Gedächtnis ist immer alles etwas besser gelaufen.

Der Termin zu Hause

Der Medizinische Dienst kommt und geht die sechs Bereiche durch. Sei dabei, wenn du kannst. Beschrieben wird der schlechte Tag, nicht der beste — und nichts, was gerade nur mit Hilfe klappt, ist „geht noch“.

Der Bescheid kommt

Die Kasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang entscheiden (§ 18 SGB XI). Lass dir das Gutachten mitschicken — es steht dir zu und es steht darin, wie die Punkte zustande kamen.

Wenn der Grad zu niedrig ausfällt, ist das kein Endpunkt. Gegen den Bescheid kannst du innerhalb eines Monats nach Zugang Widerspruch einlegen (§ 84 Sozialgerichtsgesetz). Der Widerspruch selbst ist formlos und kostet nichts; begründen kannst du ihn nachreichen, wenn du das Gutachten gelesen hast.

Was am Pflegegrad hängt

Der Grad ist kein Betrag, sondern ein Schlüssel. Er schließt verschiedene Töpfe auf, und die meisten davon lassen sich nebeneinander nutzen. Welche Beträge in ihnen liegen, sagt dir deine Pflegekasse verbindlich — hier steht, was es überhaupt gibt und wo es im Gesetz steht.

Ab Pflegegrad 1

Entlastungsbetrag

Ein zweckgebundener Monatsbetrag für Angebote zur Unterstützung im Alltag — das ist der Topf, aus dem unsere Einsätze bezahlt werden. § 45b SGB XI.

Ab Pflegegrad 2

Pflegegeld

Geld an die pflegebedürftige Person selbst, wenn Angehörige die Pflege übernehmen. § 37 SGB XI.

Ab Pflegegrad 2

Pflegesachleistung

Körperbezogene Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst, direkt mit der Kasse abgerechnet. § 36 SGB XI.

Ab Pflegegrad 2

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Ersatz, wenn die pflegende Person ausfällt, und ein Platz auf Zeit. Seit Juli 2025 aus einem gemeinsamen Jahresbetrag. §§ 39, 42 und 42a SGB XI.

Ab Pflegegrad 1

Pflegehilfsmittel und Wohnumfeld

Verbrauchsmittel für die Pflege und Zuschüsse für Umbauten — Haltegriffe, bodengleiche Dusche, Treppenlift. § 40 SGB XI.

Ab Pflegegrad 2

Tages- und Nachtpflege

Betreuung in einer Einrichtung für einen Teil des Tages, mit Fahrdienst hin und zurück. § 41 SGB XI.

Was uns dazu am häufigsten gefragt wird

Lohnt sich Pflegegrad 1 überhaupt?

Ja, und zwar genau für das, worum es hier geht: Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI gilt ab Pflegegrad 1. Damit lässt sich Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung durch einen anerkannten Dienst bezahlen, ohne dass du etwas vorstreckst. Pflegegeld und Pflegesachleistung gibt es bei Grad 1 dagegen nicht.

Muss ich vor dem Antrag zum Arzt?

Nein. Der Antrag geht an die Pflegekasse, nicht an den Arzt, und braucht keine Überweisung und kein Attest. Ein aktueller Arztbrief hilft dem Gutachter trotzdem — leg ihn zum Termin bereit, wenn du einen hast.

Kann ein Pflegegrad wieder sinken?

Möglich ist es — die Kasse kann nachbegutachten lassen, wenn sich der Zustand bessert, etwa nach einer Reha. Der häufigere Weg ist der andere: Wenn mehr Hilfe nötig wird, stellst du einen Höherstufungsantrag. Er läuft genauso wie der erste Antrag.

Wir haben den Antrag gestellt und noch keinen Bescheid. Was jetzt?

Nach 25 Arbeitstagen ab Antragseingang muss die Entscheidung da sein (§ 18 SGB XI). Ruf bei der Kasse an und frag nach dem Stand. Hält sie die Frist ohne ausreichenden Grund nicht ein, sieht das Gesetz eine Zahlung an dich vor — frag ausdrücklich danach.

Könnt ihr uns beim Antrag helfen?

Wir sind kein Pflegestützpunkt und keine Rechtsberatung — beim Ausfüllen und beim Widerspruch hilft dir die Pflegeberatung deiner Kasse oder ein Pflegestützpunkt, beides kostenlos. Was wir tun: erklären, was in deinem Fall zusammenkommt, und sagen, ob und wann wir bei dir anfangen können. Ruf uns an.

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  • Anerkannt nach § 45a SGB XI

    Zugelassen und qualitätsgeprüft durch das Land Niedersachsen.

  • Direktabrechnung mit allen Pflegekassen

    Du streckst nichts vor und schickst keine Rechnung weiter.

  • Wir kommen aus deiner Gegend

    Wir wohnen selbst in 5 Orten hier — wir kennen die Wege.

  • Mindestens 131 € im Monat

    Dein gesetzlicher Anspruch ab Pflegegrad 1. Keine Zuzahlung, wenn du nicht möchtest.

Und bei dir vor Ort?

Wir sind im Landkreis Stade und im Cuxland unterwegs. Gib deinen Wohnort ein — dann steht hier, ob wir dort gerade anfangen können.

Wo sollen wir unterstützen?

Fragen zu deinem Fall?

Ruf an. Wir sagen dir, was in deinem Fall gilt und ob wir in deinem Ort gerade jemanden frei haben. Das Gespräch kostet nichts und verpflichtet zu nichts.

Lieber erst sehen, wer wir sind? Lerne uns kennen.

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Ein, zwei Sätze genügen — zum Beispiel „Begleitung zum Einkauf für meine Mutter“. Diagnosen, Krankengeschichte oder Namen weiterer Personen brauchen wir hier nicht; das besprechen wir im Gespräch.

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