Ab 8 Uhr sind wir da

Was Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung kosten

Was eine Stunde kostet, was die Pflegekasse davon trägt und wie wir im Landkreis Stade und im Cuxland abrechnen.

Entlastungsbetrag

131 € im Monat

Ab Pflegegrad 1, direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.

Vertrauen ist das Wichtigste an unserer Arbeit — wir kommen zu dir nach Hause, in deinen Alltag. Und Vertrauen entsteht aus Transparenz, Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb stehen unsere Stundensätze hier offen und vollständig: Du sollst wissen, was eine Stunde kostet, bevor du zum Hörer greifst.

Was die Kasse zahlt

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI steht jedem mit Pflegegrad 1 bis 5 zu. In den meisten Fällen deckt er unsere Einsätze — wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab, du streckst nichts vor.

Ab Pflegegrad 2 kommt der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege dazu. Welche Töpfe in deinem Fall zusammenkommen, rechnen wir im Erstgespräch gemeinsam durch.

Und danach behalten wir es im Blick: Wir sagen dir rechtzeitig Bescheid, bevor dein Budget aufgebraucht ist, und im Lagom Leben Portal siehst du jederzeit selbst, wie viel noch da ist. Wird es knapp, klären wir gemeinsam, wie sich die Einsätze anders finanzieren lassen.

131 € im Monat von der Pflegekasse

1.572 € im Jahr, wenn nichts liegen bleibt

Nicht genutzte Beträge sammeln sich an und verfallen erst am 30. Juni 2027.

3.539 € im Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

ab Pflegegrad 2

Unsere Preise

Bei uns bezahlst du, was tatsächlich gebraucht wurde. Wie viel das ist, richtet sich nach deiner Situation, nach dem, was gerade ansteht, und nach dem, was dir guttut. Andere rechnen nach angefangenen Stunden ab — das finden wir unfair. Wir rechnen in Schritten von fünf Minuten ab.

je Stunde, abgerechnet in Schritten von fünf Minuten

  • Betreuung und Aktivierung Alltagsbegleitung, Begleitung zu Terminen, gemeinsame Zeit 49,10 €
  • Alltagsunterstützung Haushaltshilfe: aufräumen, Wäsche, Einkauf, Botengänge 39,80 €
  • Anfahrt je Termin 6,50 €
  • Samstag, Sonntag, Feiertag auf den Stundensatz + 8,00 €

Stand August 2026. Als anerkannter Dienst nach § 45a SGB XI rechnen wir umsatzsteuerfrei ab.

Wir halten die Preise offen, weil wir es selbst so erwarten würden. Wer Unterstützung für einen Angehörigen sucht, trifft eine Entscheidung über Geld, das oft knapp ist — und muss sie meistens am Telefon treffen, ohne Vergleich. Deshalb stehen unsere Sätze hier offen — und dazu, was jeweils darin enthalten ist und was nicht. Keine Sternchen, keine Überraschung auf der ersten Rechnung.

Diese Offenheit hört beim Vertrag nicht auf: Im Lagom Leben Portal siehst du jederzeit, wie viel von deinem Budget noch da ist, welche Einsätze abgerechnet wurden und wann der nächste Termin ist. Kein Hinterhertelefonieren bei der Kasse — der Stand steht dort.

Warum Betreuung mehr kostet als Alltagsunterstützung

Betreuung und Alltagsunterstützung sind zwei verschiedene Arbeiten. Bei der einen geht es um den Haushalt, bei der anderen um den Menschen — um Ansprache, Aktivierung und die Ausbildung, die dafür nötig ist. Vier Dinge machen den Unterschied aus.

Kilometer sind drin

Zehn Kilometer je Betreuungsstunde sind im Preis enthalten. Sie sammeln sich über den Kalendermonat — erst darüber hinaus kommt ein Eigenanteil dazu.

Mehr Schulung

Geschult wird bei uns jede und jeder — auch für den Haushalt. Für die Betreuung kommt mehr dazu: Erste Hilfe, Betreuungs- und Aktivierungstechniken, regelmäßig aufgefrischt. Das kostet Zeit, die niemand abrechnet.

Material liegt bereit

Was für Aktivierung gebraucht wird, halten wir vor — auch dann, wenn es in einem Monat niemand braucht.

Fahrzeuge sind versichert

Für die Fahrten während der Betreuung besteht Versicherungsschutz — auch für private Autos, die dabei unterwegs sind.

Anfahrt und Kilometer

Je Termin berechnen wir 6,50 € Anfahrt. Wird während eines Einsatzes gefahren, kostet der Kilometer 0,38 € — in der Betreuung sind zehn Kilometer je Stunde bereits enthalten.

Die Kilometerpauschale geben wir eins zu eins an die Person weiter, die fährt. Sie ist eine Selbstkostenerstattung: Sie deckt, was das eigene Auto kostet, und nicht mehr.

Termine am Samstag, Sonntag oder Feiertag müssen eigens geplant, vertreten und abgerechnet werden — das ist mehr Aufwand als ein Dienstagvormittag. Vor allem aber soll das Team für Arbeit am Wochenende einen Zuschlag bekommen. Genau dafür wird der Betrag verwendet.

Rechnen wir es gemeinsam durch?

Im Erstgespräch schauen wir, welche Kassenleistung passt und wie viele Stunden dein Budget abdeckt. Das Gespräch bei dir zuhause kostet nichts und verpflichtet zu nichts.

Oder wir melden uns bei dir

Name und eine Nummer reichen.

Wie sollen wir dich erreichen?

Ein, zwei Sätze genügen — zum Beispiel „Begleitung zum Einkauf für meine Mutter“. Diagnosen, Krankengeschichte oder Namen weiterer Personen brauchen wir hier nicht; das besprechen wir im Gespräch.

Wir speichern nur, was hier steht, und melden uns am nächsten Arbeitstag (Montag bis Freitag). Was mit deinen Angaben passiert