Montag ab 8 Uhr wieder da

Verhinderungspflege

Wann Verhinderungspflege greift, wie viel dahintersteht — und wofür du sie im Landkreis Stade und im Cuxland konkret einlösen kannst.

Lesedauer

7 Minuten

Stand September 2026.

Wenn die, die sonst da ist, einmal nicht kann

Eine Grippe, ein eigener Arzttermin, eine Woche weg. Wer zu Hause pflegt, fällt irgendwann selbst aus — und dann steht die Frage im Raum, wer in dieser Zeit kommt. Für genau diesen Fall zahlt die Pflegekasse eine Vertretung.

Der Anlass muss dabei nicht schwer wiegen. § 39 SGB XI spricht von Verhinderung, nicht von Notfall und nicht von Urlaub.

Verhinderungspflege § 39 SGB XI · Leistung der Pflegekasse · ab Pflegegrad 2

Die Pflege zu Hause läuft weiter, nur macht sie für eine begrenzte Zeit jemand anders — ein anerkannter Dienst, eine Nachbarin oder eine andere Person aus der Familie.

Vorausgesetzt sind ein Pflegegrad ab 2 und dass zu Hause gepflegt wird. Eine Vorpflegezeit gibt es seit dem 1. Juli 2025 nicht mehr: Wer den Pflegegrad frisch hat, kann die Leistung sofort nutzen.

Sie geht stundenweise, und für die meisten Familien hier ist das die Form, die im Alltag trägt. Zwei Stunden am Dienstagnachmittag sind ein zulässiger Fall. Niemand muss verreisen, um etwas zu bekommen — es reicht, dass in dieser Zeit jemand anders da ist.

Wie viel dahintersteht

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege teilen sich seit dem 1. Juli 2025 einen gemeinsamen Jahresbetrag: 3.539 € im Kalenderjahr ab Pflegegrad 2. Wie er sich auf die beiden aufteilt, entscheidest du.

Woher die Zahl kommt, wie sie sich zur Kurzzeitpflege verhält und was zum 1. Juli 2025 sonst noch neu geworden ist, steht im Artikel über das Entlastungsbudget. Hier geht es um die andere Hälfte der Frage: was du damit anfängst.

Nicht zu verwechseln mit dem Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI — 131 € im Monat, schon ab Pflegegrad 1. Beide gibt es nebeneinander. Der monatliche Betrag trägt meist die feste Stunde jede Woche, das Jahresbudget die Tage, an denen jemand länger da sein muss.

Wie viel in deinem Fall im laufenden Jahr noch offen ist, weiß nur deine Pflegekasse. Sie sieht, was schon abgerechnet wurde; wir sehen das nicht.

Wofür du sie bei uns einlösen kannst

Verhinderungspflege bezahlt keine bestimmte Tätigkeit, sondern eine bestimmte Zeit. Was in dieser Zeit passiert, bestimmst du. Vier Formen erbringen wir und rechnen sie darüber ab.

Zu Hause

Jemand ist da, während du weg bist

Betreuung und Beaufsichtigung in der eigenen Wohnung — für drei Stunden am Nachmittag oder für eine ganze Woche. Gesellschaft, Essen, der Gang durch den Tag, damit du wirklich weg sein kannst und nicht alle zwanzig Minuten aufs Telefon schaust.

Was wir nicht machen, ist körperbezogene Pflege. Dafür kommt ein ambulanter Pflegedienst, und beides nebeneinander ist der Normalfall.

Wunscherfüller

Stunden, an die man sich erinnert

Noch einmal ans Wasser, über den Wochenmarkt, ein Besuch am Grab, das alte Café in Stade. Der Wunscherfüller ist unser Name für Stunden, die einem Wunsch folgen statt einer Aufgabe.

Abgerechnet wird er wie Betreuung, 49,10 € die Stunde. Dass so etwas aus der Verhinderungspflege bezahlt werden darf, wissen die wenigsten — es ist Betreuungszeit, und die zählt.

In der Gruppe

Kartenrunde, Kaffeetrinken, Eisessen am Wasser

Unsere Gruppenangebote finden in kleiner Runde statt und sind für viele der erste Schritt aus der Wohnung. Wer regelmäßig hingeht, hat einen festen Punkt in der Woche — und du hast in dieser Zeit frei.

Unterwegs

Alltagsbegleitung und Begleitung zu Terminen

Einkauf, Post, Apotheke, Behördengang — oder der Termin beim Facharzt, zu dem sonst du hättest freinehmen müssen. Was dazugehört, steht bei der Alltagsbegleitung und der Begleitung zu Terminen.

Die Stundensätze stehen vollständig unter Was es kostet, dazu Anfahrt und Wochenendzuschlag. Als anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI dürfen wir über die Pflegekasse abrechnen; woran diese Anerkennung hängt, steht im Artikel über AzUA in Niedersachsen.

Was wir übernehmen, was bei dir bleibt

Der Papierkram ist überschaubar. Er verteilt sich nur auf zwei Seiten, und die meisten Rückfragen entstehen, weil unklar ist, welche Seite gerade dran ist.

Das machen wir

  • Den Teil des Kassenformulars ausfüllen, der uns betrifft: wer kommt, in welchem Zeitraum, mit welcher Anerkennung
  • Unsere Anerkennung nach § 45a SGB XI nachweisen — daran hängt, ob die Pflegekasse überhaupt zahlt
  • Die Stunden dokumentieren und dir den Einsatznachweis geben
  • Direkt mit deiner Pflegekasse abrechnen, sobald du einmal eine Abtretungserklärung unterschrieben hast

Das bleibt bei dir

  • Bei der Pflegekasse anrufen und fragen, wie viel im laufenden Kalenderjahr noch da ist
  • Den Antrag stellen — er darf auch nach dem Einsatz kommen, solange es dasselbe Kalenderjahr bleibt
  • Uns sagen, welche Zeiten du brauchst, gern ein paar Wochen vorher
  • Entscheiden, ob du abtrittst oder selbst zahlst und den Beleg bei der Kasse einreichst

Zuständig ist dabei die Pflegekasse. Die Krankenkasse zahlt eine Haushaltshilfe nach § 38 SGB V — anderer Anlass, anderes Gesetzbuch, anderer Antrag.

Verhinderungspflege im Landkreis Stade und im Cuxland

Wir fahren im Landkreis Stade und im angrenzenden Cuxland. Am dichtesten sind wir rund um Stade, Buxtehude und Hemmoor; welche Leistungen es gibt und wer sie erbringt, steht unter unseren Leistungen.

Ein großer Teil der Anrufe kommt aus Hamburg — von Töchtern und Söhnen, die für ihre Eltern in Himmelpforten, Drochtersen oder Horneburg suchen. Das ist bei uns kein Sonderfall. Du musst nicht wissen, zu welchem Gebiet ein Ort gehört; sag uns den Ort, den Rest ordnen wir zu.

Such einfach deinen Ort. Zu welchem Gebiet er gehört und wer von uns hinkommt, ordnen wir zu — du musst dich für nichts entscheiden.

Was uns dazu am häufigsten gefragt wird

Wie kurzfristig könnt ihr einspringen?

Für eine geplante Woche brauchen wir Vorlauf, meist zwei bis drei Wochen. Für einen einzelnen Nachmittag geht es oft schneller, je nachdem, wie es in deinem Ort gerade aussieht. Ruf an, dann sagen wir dir sofort, was möglich ist — raten kostet dich sonst nur Zeit.

Kommt immer dieselbe Person?

Wir versuchen es, weil es der halbe Nutzen ist. Bei längeren Zeiträumen und über Urlaube hinweg lässt es sich nicht immer halten; dann stellen wir jemanden vorher vor, statt eine fremde Person vor die Tür zu schicken.

Wir haben schon einen Pflegedienst. Geht das nebeneinander?

Ja, und es ist die übliche Aufteilung. Der Pflegedienst kommt für die Pflege, wir für die Stunden drumherum. Gegen dasselbe Budget rechnet nur, wer im selben Zeitraum dieselbe Leistung erbringt — das tun wir nicht.

Zählt die Anfahrt gegen das Budget?

Was wir in Rechnung stellen, geht gegen das Budget — also auch die Anfahrtspauschale und jeder Kilometer über die 10 hinaus, die je Stunde enthalten sind. Die Beträge stehen unter Was es kostet, damit du vorher rechnen kannst statt hinterher.

Reicht das für eine ganze Urlaubswoche?

Das hängt daran, wie viele Stunden am Tag jemand da sein muss und was im Jahr schon abgerufen wurde. Rechne es mit uns durch, bevor du buchst — wir sagen dir, was die Woche kosten würde, und du fragst mit dieser Zahl bei der Pflegekasse nach dem Rest im Topf.

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  • Anerkannt nach § 45a SGB XI

    Zugelassen und qualitätsgeprüft durch das Land Niedersachsen.

  • Direktabrechnung mit allen Pflegekassen

    Du streckst nichts vor und schickst keine Rechnung weiter.

  • Wir kommen aus deiner Gegend

    Wir wohnen selbst in 5 Orten hier — wir kennen die Wege.

  • Mindestens 131 € im Monat

    Dein gesetzlicher Anspruch ab Pflegegrad 1. Keine Zuzahlung, wenn du nicht möchtest.

Und bei dir vor Ort?

Wir sind im Landkreis Stade und im Cuxland unterwegs. Gib deinen Wohnort ein — dann steht hier, ob wir dort gerade anfangen können.

Wo sollen wir unterstützen?

Fragen zu deinem Fall?

Ruf an. Wir sagen dir, was in deinem Fall gilt und ob wir in deinem Ort gerade jemanden frei haben. Das Gespräch kostet nichts und verpflichtet zu nichts.

Lieber erst sehen, wer wir sind? Lerne uns kennen.

Oder wir melden uns bei dir

Name und eine Nummer reichen.

Wie sollen wir dich erreichen?

Ein, zwei Sätze genügen — zum Beispiel „Begleitung zum Einkauf für meine Mutter“. Diagnosen, Krankengeschichte oder Namen weiterer Personen brauchen wir hier nicht; das besprechen wir im Gespräch.

Wir speichern nur, was hier steht, und melden uns am nächsten Arbeitstag (Montag bis Freitag). Was mit deinen Angaben passiert