Ohne Pflegegrad bleibt fast alles verschlossen
Fast jede Leistung der Pflegeversicherung hängt an einer einzigen Voraussetzung: Es muss ein Pflegegrad festgestellt sein. Das Geld ist da, es liegt bei der Pflegekasse, und es wird nicht von allein ausgezahlt — jemand muss es beantragen. Dieser Artikel erklärt, wie der Pflegegrad zustande kommt, was daran hängt und wie du ihn beantragst.
Was er nicht ersetzt: eine Beratung. Welcher Grad in deinem Fall herauskommt, entscheidet der Medizinische Dienst nach einem Termin bei dir zuhause — nicht wir und nicht dieser Text.
Pflegegrad § 15 SGB XI · fünf Stufen · seit 2017
Ein Maß dafür, wie selbständig jemand seinen Alltag noch bewältigt. Nicht dafür, wie krank er ist und nicht dafür, wie viele Stunden Hilfe er bekommt.
Das ist der Unterschied zu den alten Pflegestufen, und er ist der Grund, warum seit 2017 auch Menschen mit Demenz einen Grad bekommen, die vorher leer ausgingen: Wer körperlich noch alles kann, den Herd aber nicht mehr ausschaltet, ist in seinem Alltag genauso unselbständig.
Ein Pflegegrad wird nicht rückwirkend gutgeschrieben, sondern gilt ab dem Monat, in dem der Antrag bei der Kasse eingegangen ist. Das ist die eine Sache, die eilt — der Rest hat Zeit.
Fünf Grade, eine Punktzahl
Aus der Begutachtung entsteht eine Zahl zwischen 0 und 100. Wo sie liegt, entscheidet über den Grad — die Schwellen stehen in § 15 SGB XI und sind für alle Kassen gleich.
5
Pflegegrade gibt es
100
Punkte sind höchstens erreichbar
25
Arbeitstage hat die Kasse für den Bescheid
Punkte aus der Begutachtung
- Pflegegrad 1 geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit ab 12,5
- Pflegegrad 2 erhebliche Beeinträchtigung ab 27
- Pflegegrad 3 schwere Beeinträchtigung ab 47,5
- Pflegegrad 4 schwerste Beeinträchtigung ab 70
- Pflegegrad 5 schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Versorgung ab 90
Stand August 2026 · § 15 SGB XI. Die Schwellen gelten bundesweit; die Punktzahl selbst stellt der Medizinische Dienst fest.
Pflegegrad 1 ist die kleinste Stufe und wird oft übersehen. Er bringt weniger als die anderen — aber er bringt den Entlastungsbetrag, und der ist genau das, womit ein Dienst wie unserer bezahlt wird.
Woraus die Punkte entstehen
Der Medizinische Dienst geht sechs Bereiche durch (§ 14 SGB XI). In jedem wird nicht gefragt, was jemand hat, sondern was er noch selbst kann. Die Bereiche zählen unterschiedlich schwer; die Selbstversorgung wiegt am meisten.
Mobilität
Aufstehen, sich im Wohnbereich bewegen, Treppen steigen, die Position im Bett wechseln.
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Sich örtlich und zeitlich zurechtfinden, Menschen erkennen, Gespräche führen, Entscheidungen treffen.
Verhalten und psychische Lage
Nächtliche Unruhe, Ängste, Abwehr gegen Hilfe. Der Bereich, den Angehörige beim Termin am häufigsten kleinreden.
Selbstversorgung
Waschen, anziehen, essen, trinken, Toilettengang. Der Bereich mit dem größten Gewicht.
Umgang mit Krankheit und Therapie
Medikamente, Verbände, Messungen, Arzttermine — und ob das jemand allein einhält.
Alltag und soziale Kontakte
Den Tag einteilen, sich beschäftigen, mit anderen in Kontakt bleiben. Genau der Bereich, an dem wir mit dir arbeiten.
So beantragst du ihn
Der Antrag ist der einfachste Teil und wird trotzdem am längsten aufgeschoben. Er ist formlos — ein Anruf bei der Pflegekasse reicht, und das Datum dieses Anrufs zählt.
Bei der Pflegekasse anrufen
Die Pflegekasse sitzt bei der Krankenkasse — dieselbe Nummer, dieselbe Adresse. Ein Satz genügt: „Ich beantrage Leistungen aus der Pflegeversicherung.“ Die Formulare kommen danach von selbst.
Zwei Wochen mitschreiben
Was an einem gewöhnlichen Tag an Hilfe nötig ist, mit Uhrzeit. Auch die Nächte. Ohne diese Notizen erzählt beim Termin jeder aus dem Gedächtnis — und im Gedächtnis ist immer alles etwas besser gelaufen.
Der Termin zu Hause
Der Medizinische Dienst kommt und geht die sechs Bereiche durch. Sei dabei, wenn du kannst. Beschrieben wird der schlechte Tag, nicht der beste — und nichts, was gerade nur mit Hilfe klappt, ist „geht noch“.
Der Bescheid kommt
Die Kasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang entscheiden (§ 18 SGB XI). Lass dir das Gutachten mitschicken — es steht dir zu und es steht darin, wie die Punkte zustande kamen.
Wenn der Grad zu niedrig ausfällt, ist das kein Endpunkt. Gegen den Bescheid kannst du innerhalb eines Monats nach Zugang Widerspruch einlegen (§ 84 Sozialgerichtsgesetz). Der Widerspruch selbst ist formlos und kostet nichts; begründen kannst du ihn nachreichen, wenn du das Gutachten gelesen hast.
Was am Pflegegrad hängt
Der Grad ist kein Betrag, sondern ein Schlüssel. Er schließt verschiedene Töpfe auf, und die meisten davon lassen sich nebeneinander nutzen. Welche Beträge in ihnen liegen, sagt dir deine Pflegekasse verbindlich — hier steht, was es überhaupt gibt und wo es im Gesetz steht.
Ab Pflegegrad 1
Entlastungsbetrag
Ein zweckgebundener Monatsbetrag für Angebote zur Unterstützung im Alltag — das ist der Topf, aus dem unsere Einsätze bezahlt werden. § 45b SGB XI.
Ab Pflegegrad 2
Pflegegeld
Geld an die pflegebedürftige Person selbst, wenn Angehörige die Pflege übernehmen. § 37 SGB XI.
Ab Pflegegrad 2
Pflegesachleistung
Körperbezogene Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst, direkt mit der Kasse abgerechnet. § 36 SGB XI.
Ab Pflegegrad 2
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Ersatz, wenn die pflegende Person ausfällt, und ein Platz auf Zeit. Seit Juli 2025 aus einem gemeinsamen Jahresbetrag. §§ 39, 42 und 42a SGB XI.
Ab Pflegegrad 1
Pflegehilfsmittel und Wohnumfeld
Verbrauchsmittel für die Pflege und Zuschüsse für Umbauten — Haltegriffe, bodengleiche Dusche, Treppenlift. § 40 SGB XI.
Ab Pflegegrad 2
Tages- und Nachtpflege
Betreuung in einer Einrichtung für einen Teil des Tages, mit Fahrdienst hin und zurück. § 41 SGB XI.
Was uns dazu am häufigsten gefragt wird
Lohnt sich Pflegegrad 1 überhaupt?
Ja, und zwar genau für das, worum es hier geht: Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI gilt ab Pflegegrad 1. Damit lässt sich Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung durch einen anerkannten Dienst bezahlen, ohne dass du etwas vorstreckst. Pflegegeld und Pflegesachleistung gibt es bei Grad 1 dagegen nicht.
Muss ich vor dem Antrag zum Arzt?
Nein. Der Antrag geht an die Pflegekasse, nicht an den Arzt, und braucht keine Überweisung und kein Attest. Ein aktueller Arztbrief hilft dem Gutachter trotzdem — leg ihn zum Termin bereit, wenn du einen hast.
Kann ein Pflegegrad wieder sinken?
Möglich ist es — die Kasse kann nachbegutachten lassen, wenn sich der Zustand bessert, etwa nach einer Reha. Der häufigere Weg ist der andere: Wenn mehr Hilfe nötig wird, stellst du einen Höherstufungsantrag. Er läuft genauso wie der erste Antrag.
Wir haben den Antrag gestellt und noch keinen Bescheid. Was jetzt?
Nach 25 Arbeitstagen ab Antragseingang muss die Entscheidung da sein (§ 18 SGB XI). Ruf bei der Kasse an und frag nach dem Stand. Hält sie die Frist ohne ausreichenden Grund nicht ein, sieht das Gesetz eine Zahlung an dich vor — frag ausdrücklich danach.
Könnt ihr uns beim Antrag helfen?
Wir sind kein Pflegestützpunkt und keine Rechtsberatung — beim Ausfüllen und beim Widerspruch hilft dir die Pflegeberatung deiner Kasse oder ein Pflegestützpunkt, beides kostenlos. Was wir tun: erklären, was in deinem Fall zusammenkommt, und sagen, ob und wann wir bei dir anfangen können. Ruf uns an.
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