Finanzierung

Wie die Finanzierung unserer Angebote funktioniert – von Entlastungsbetrag bis Verhinderungspflege. Rechnen Sie unten Ihr verfügbares Budget aus.

Fragen und Antworten rund um Betreuung und Entlastung

Viele Leistungen können über gesetzliche Budgets finanziert werden – allen voran der Entlastungsbetrag für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Je nach Pflegegrad kommen weitere Möglichkeiten hinzu. Mit unserem unverbindlichen Rechner erhalten Sie eine erste Orientierung und wir zeigen Ihnen, wie sich das in der Praxis nutzen lässt.

Das Wichtigste in Kürze

Entlastungsbetrag: Monatlich verfügbar für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.

Pflegegrad & weitere Budgets: Je nach Pflegegrad können zusätzliche Mittel genutzt werden (z. B. Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege – teilweise umwidmungsfähig).

Selbstzahler: Jederzeit möglich – wir beraten Sie, wie sich Leistungen sinnvoll mit Budgets kombinieren lassen.


Wir rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab

Wir arbeiten mit allen großen Kostenträgern zusammen und unterstützen Sie bei der optimalen Nutzung Ihres Budgets – sei es der Entlastungsbetrag, Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege, die Umwandlung von Sachleistungen oder andere Möglichkeiten.
Mit unserem Kostenrechner erhalten Sie einen schnellen Überblick über Ihre individuellen Optionen.

… und viele weitere.

Kostenübernahme – Unverbindlicher Budget-Rechner

Wählen Sie Pflegegrad, Einsätze und Stunden. Optional können Sie anteilig Verhinderungs- und Kurzzeitpflege berücksichtigen. Wir zeigen, ob das gesetzliche Budget voraussichtlich ausreicht.

Ihr Ergebnis

Diese Berechnung dient der Orientierung. Details klären wir gerne in einem unverbindlichen und kostenfreien Erstgespräch.


Fragen und Antworten

Was ist der Entlastungsbetrag?

Ein monatliches Budget, das zweckgebunden für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag eingesetzt werden kann. Nicht genutzte Beträge können i. d. R. in Folgemonate übertragen werden (Fristen beachten).

Offizielle Infos: Angebote zur Unterstützung im Alltag – Landesbehörde Niedersachsen.

Wer rechnet ab?

Wir rechnen in der Regel direkt mit Ihrer Pflege- oder Krankenkasse ab – bei Angeboten zur Unterstützung im Alltag mit den Pflegekassen und bei ärztlichen Verordnungen mit den Krankenkassen.

Sind Sie privat versichert oder handelt es sich um Eigenleistungen, erfolgt die Abrechnung unkompliziert per SEPA-Lastschrift von Ihrem Konto.

Ist eine Kombination mit anderen Budgets möglich?

Je nach Pflegegrad sind zusätzliche Budgets nutzbar – die Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege. Wir prüfen gern, was in Ihrem individuellen Fall passt.

Sie haben weitere Fragen?

Viele Antworten finden Sie bereits in unseren Fragen & Antworten. Gerne beantworten wir Ihnen auch persönlich jegliche weiteren Fragen – kontaktieren Sie uns ganz einfach über unser Kontaktformular oder telefonisch.
Wir sind hier um Ihnen zu helfen!