Ihre Fragen – unsere Antworten

Hier finden Sie schnelle Orientierung zu Leistungen, Ablauf, Kosten und regionaler Verfügbarkeit.

Ihre Frage ist nicht dabei? Dann freuen wir uns, Ihnen diese persönlich zu beantworten.

Fragen und Antworten rund um Betreuung und Entlastung

Status & Anerkennung

Erfahren Sie hier, wo wir aktuell stehen – und wie Sie unsere anerkannten Leistungen nach § 45a SGB XI nutzen können.

Wie ist der aktuelle Status?

Wir sind gestartet und freuen uns, mit der offiziellen Anerkennung nach § 45a SGB XI durch die Landesbehörde Niedersachsen ab sofort für Sie da zu sein.
Unsere Leistungen können – bei vorliegendem Pflegegrad – direkt über den Entlastungsbetrag (derzeit 131 € pro Monat) mit den jeweiligen Pflegekassen abgerechnet werden.

Darüber hinaus können unsere Angebote – je nach individueller Situation – auch im Rahmen der Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege genutzt werden. Wir beraten Sie gerne persönlich, welche Möglichkeiten für Sie bestehen und wie sich die Leistungen sinnvoll kombinieren lassen.

Selbstverständlich sind Buchungen als Privatzahler weiterhin jederzeit möglich.

Wenn Sie sich für unsere Angebote interessieren, nutzen Sie einfach unser Kontaktformular – wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!

Offizielle Infos: Angebote zur Unterstützung im Alltag – Landesbehörde Niedersachsen.

Was bedeutet die Anerkennung nach § 45a SGB XI?

Mit der Anerkennung gelten unsere Leistungen als „Angebote zur Unterstützung im Alltag“. Dann können sie – bei vorliegendem Pflegegrad – über den Entlastungsbetrag Ihres Kostenträgers (derzeit 131€ pro Monat) genutzt und direkt abgerechnet werden.

Leistungen, die über die gesetzlichen Angebote hinausgehen, bleiben zu privater Abrechnung vorbehalten.

Offizielle Infos: Angebote zur Unterstützung im Alltag – Landesbehörde Niedersachsen.

Kann ich die Leistungen auch ohne Pflegegrad nutzen?

Ja – Sie können unsere Angebote auch ohne Pflegegrad direkt als Selbstzahler nutzen.
Sie erhalten eine Rechnung zur eigenen Ablage.
Eine Abrechnung über die Pflegekasse ist jedoch nur mit vorhandenem Pflegegrad möglich.

Wer kann die Angebote nutzen?

Unsere Angebote und Leistungen richten sich an Menschen mit und ohne Pflegegrad sowie an Angehörige. Mit Anerkennung nach § 45a SGB XI und bei vorhandenem Pflegegrad können unsere Leistungen direkt über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden.
Solange kein Pflegegrad vorliegt oder Leistungen darüber hinaus gehen, ist eine Selbstzahler-Buchung möglich.

Leistungen & Umfang

Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung & mehr – genau im richtigen Maß und was zu Ihnen passt.

Welche Leistungen bieten Sie an?

Unser Leistungsangebot umfasst alles, was Ihren Alltag leichter macht. Dazu gehört unter anderem:

  • Haushaltshilfe – leichte Haushaltsaufgaben, Ordnung, Wäsche: liebevoll, praktisch, entlastend.
  • Alltagsbegleitung / Einzelbetreuung – Gespräche, Aktivierung, Struktur; Zeit, die ganz Ihnen gehört.
  • Begleitungen – Arzt, Einkauf, Spaziergang: sicher ankommen und gut begleitet sein.
  • Gemeinschaftsangebote – Begegnungen schaffen, Freude teilen, Teilhabe leben.
  • Technik-Schulung – Schritt für Schritt zu Smartphone, Tablet & Online-Diensten – geduldig und verständlich.
Was gehört nicht dazu?

Keine medizinischen oder pflegerischen Behandlungen (z. B. Wundversorgung, Injektionen, Medikamentengabe). Wenn Sie hier Unterstützung brauchen, verweisen wir gerne an passende Stellen.

Für wen sind die Angebote geeignet?

Für Menschen mit und ohne Pflegegrad – und für Angehörige, die sich Entlastung wünschen. Wir hören zu und finden gemeinsam den passenden Weg.

Bei vorhandenem Pflegegrad können unsere Leistungen direkt über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden.
Solange kein Pflegegrad vorliegt oder Leistungen darüber hinaus gehen, ist eine Selbstzahler-Buchung möglich.

Kann ich die Leistungen mit und ohne Pflegegrad nutzen?

Ja. Unser gesamtes Angebot ist unabhängig vom Pflegegrad nutzbar. Zusätzlich stehen Privatleistungen über den gesetzlichen Anspruch hinaus zur Verfügung.

Bieten Sie Gruppenangebote an?

Ja. Wir bauen unsere gemeinschaftlichen Angebote liebevoll auf. Termine nennen wir zeitnah auf der Website oder direkt im Erstgespräch.

Ablauf & Termine

In wenigen Schritten starten – transparent, planbar, verlässlich.

Wie buche ich einen Termin?

Über unser Kontaktformular oder telefonisch. Wir melden uns zeitnah und vereinbaren ein unverbindliches Erstgespräch.

Wie schnell ist ein Start möglich?

In der Regel innerhalb weniger Tage – abhängig von Wunschzeiten und Einsatzort. Wir bemühen uns um einen zügigen, sanften Einstieg.

Wie läuft der Start ab?

1. Kontakt & Erstgespräch – Wir hören zu und klären Ihren Bedarf, Wünsche und Zeiten.

2. Leistungsvereinbarung (Betreuungsvertrag) – Wir halten verständlich fest, was wir für Sie tun: Leistungen, Zeiten, Konditionen.

3. Start der Begleitung – Wir sind verlässlich an Ihrer Seite – freundlich, ruhig, im richtigen Maß.
Mehr dazu finden Sie hier.

Gibt es Pakete oder regelmäßige Buchungen?

Sehr gern. Regelmäßige Termine geben Sicherheit im Alltag. Konditionen stimmen wir im Erstgespräch ab und halten sie schriftlich fest.

Kosten & Abrechnung

Transparent & fair – Infos zu Abrechnung, Zusatzkosten und Stornierung im Überblick.

Wie erfolgt die Abrechnung?
  • Mit Pflegegrad: Unsere Leistungen, die als „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ gelten, können direkt über den Entlastungsbetrag mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet werden.
  • Ohne Pflegegrad oder zusätzliche Leistungen: Einfach und transparent per Rechnung – die Sie bequem monatlich per Lastschrift begleichen.

In allen Fällen legen wir größten Wert auf Transparenz – alle Kosten und Absprachen werden schriftlich in der Leistungsvereinbarung festgehalten. Unsere aktuellen Konditionen finden Sie in unserem jeweils gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis.

Welche Zusatzkosten können anfallen?

Nur, was wir vorab mit Ihnen vereinbaren – alles wird in unserer gemeinsamen Leistungsvereinbarung transparent festgehalten. Bei uns gibt es keine versteckten Kosten.

Kann ich Termine verschieben oder stornieren?

Natürlich – sagen Sie uns bitte frühzeitig Bescheid. Die genauen Fristen finden Sie in unserer Leistungsvereinbarung. Wir suchen immer eine faire, gemeinsame Lösung.

Region & Anfahrt

Im ganzen Landkreis Stade für Sie da – nah, pünktlich, zuverlässig.

In welchem Gebiet sind Sie unterwegs?

Im gesamten Landkreis Stade – u. a. in:

Stade, Buxtehude, Drochtersen, Jork, Apensen, Beckdorf, Sauensiek, Deinste, Fredenbeck, Kutenholz, Ahlerstedt, Bargstedt, Brest, Harsefeld, Agathenburg, Bliedersdorf, Dollern, Horneburg, Nottensdorf, Grünendeich, Guderhandviertel, Hollern-Twielenfleth, Mittelnkirchen, Steinkirchen, Hammah, Heinbockel, Himmelpforten, Oldendorf, Freiburg, Oederquart, Wischhafen.

Landkreis Stade – Einsatzgebiet Lagom Leben
Kommen Sie auch außerhalb des Landkreises?

Grenznahe Einsätze prüfen wir individuell – nehmen Sie dazu bitte Kontakt zu uns auf.


Sie haben weitere Fragen?

Gerne beantworten wir Ihnen auch persönlich jegliche weiteren Fragen – kontaktieren Sie uns ganz einfach über unser Kontaktformular oder telefonisch.
Wir sind hier um Ihnen zu helfen!